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Klarheit beim Eierkauf

Seit dem 1.1.4 gelten für alle Ländern der Europäischen Union neue Kennzeichnungsvorschriften für Eier und Eier- Verpackungen. Jedes Ei, das aus dem Ladenregal in Ihren Einkaufskorb wandert, trägt einen Stempel, der eindeutig und verständlich über die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft des Eies Auskunft gibt. Sie haben damit dieWahl, welche Haltungsform Sie mit Ihrer Entscheidung bevorzugen und durch Ihren Einkauf unterstützen wo llen. Nicht nur das Ei, auch der Karton muss mittels einer Aufschrift darüber Auskunft geben, was drinnen steckt: Eier aus Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung.

Was heißt was?

Die neue Eierkennzeichnung ist gut. Dennoch bleiben Lücken. Wer also nicht unfreiwillig zum Käfigei-Käufer werden möchte, sollte Folgendes beachten:

· Eier in verarbeiteter Form, zB. Nudeln, müssen nicht gekennzeichnet werden. Da über die Hälfte aller konsumierten Eier davon betroffen ist, arbeiten wir an einer Änderung dieser Praxis.

· Auch importierte Eier müssen einen Erzeugerstempel tragen, es sei denn, sie kommen aus Ländern mit nicht vergleichbaren Haltungsanforderungen. Diese Eier tragen die Aufschrift „Nicht EU-Norm"

· Eier, die auf dem Wochenmarkt verkauft werden (etwa jedes dritte Ei) müssen ab dem 1.7.5 gestempelt werden. Bereits jetzt muss aber schon einSchild auf Haltungsform und Herkunft hinweisen. Mit dem Auslaufen der Käfighaltung in Deutschland ab 2007 wird es für Eier aus Deutschland nur noch drei Haltungsformen geben: ökologisch erzeugt, Freiland- oder Bodenhaltung. Die Entscheidung für Eier aus Deutschland ist dann automatisch eine Entscheidung gegen Käfighaltung, wie sie in der EU noch weiterhin erlaubt ist.

Freilandeier und Vogelgrippe!

Aktuell wird auch die Vogelgrippe von den Käfiglobbyisten als Argumentationshilfe missbraucht. Zu Unrecht: Zwar ist die kurzfristig anberaumte und zeitlich begrenzte Stallpflicht eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme, um ein Übergreifen der Krankheit von Wildvögeln auf Nutzgeflügel zu verhindern. Eine Rückrufaktion in die Käfige nützt im Kampf gegen den Vi rus jedoch gar nichts. Nichts desto trotz werden auch Freilandhühner zur Sicherheit einige Zeit im Stall verbringen müssen. Was bedeutet das für die Eierkennzeichnung? Kennzeichnung von Eiern während des Aufstallgebots:

Eier von Hühnern, die normalerweise Zugang zu einem im Freien gelegenen Auslauf haben, dürfen zwölf Wochen ab In-Kraft- Treten des Aufstallgebots als "Eier aus Freilandhaltung" (Erzeugercode 1) gekennzeichnet werden. Wenn das Aufstallgebot aber länger als zwölf Wochen in Kraft bleibt, müssen die Eier dann als "Eier aus Bodenhaltung" gekennzeichnet werden. Denn gesetzlichen Anforderungen an die Bodenhaltung und an die Freilandhaltung von Legehennen stimmen mit Ausnahme des Zugangs zu einer im Freien gelegenen Auslauffläche überein. Auch Eier von Hühnern, die nach den Bestimmungen der EG-Öko- Verordnung gehalten werden, dürfen weiterhin mit dem Erzeugercode 0 (ökologische Tierhaltung) gestempelt werden. Bei Eiern aus Bodenhaltung und Eiern aus Käfighaltung verändert sich die Kennzeichnung nicht, da die Legehennen in diesen Haltungsformen keinen Zugang zu einer im Freien gelegenen Auslauffläche verfügen.



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