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Vor einem Jahr wurde in Metjendorf ohne Grund ein wertvoller Baumbestand gefällt

03.11.10 –

Gegen die Stimmen der Grünen und der UWG wurde in der Ratssitzung am 9. November 2009 die Änderung des Bebauungsplanes (Seyengelände) in einem beschleunigten Verfahren mehrheitlich beschlossen. Angeblich war höchste Eile geboten.

Gegen die Stimmen der Grünen und der UWG wurde in der Ratssitzung am 9. November 2009 die Änderung des Bebauungsplanes (Seyengelände) in einem beschleunigten Verfahren mehrheitlich beschlossen. Angeblich war höchste Eile geboten. Ein Investor, der die Planung nur ohne Bäume zeitnah umsetzen wollte, wurde vorgeschoben um diesen Eingriff in das Ortsbild zu rechtfertigen. Im Nachhinein muss man diesen Beschluss als krasse Fehlentscheidung werten.

Ein Jahr nach der Abholzung ist die Fläche immer noch unverändert. Eine Bebauung lässt auf sich warten. Der Grundstücksbesitzer freut sich über den Wertzuwachs seines Grundstückes. Spärliche Ersatzbäume wurden im Straßenraum der Ortsdurchfahrt auf unzureichenden Flächen nachgepflanzt. Sie haben den Sommer aufgrund mangelhafter Pflege nur teilweise und mehr schlecht als recht überstanden.

Überall in der Gemeinde konnte man über das Jahr neuerlichen Baumfrevel beobachten. Vor 15 Jahren zur Verkehrsberuhigung in Wohnstraßen gepflanzte Bäume wurden ohne Grund abgesägt. Im Baugebiet am Heidplacken, Slogan „Wohnen an der freien Natur“, wurden auf den Wallhecken zahlreiche große Bäume verstümmelt bzw. gerodet oder im Wurzelbereich schwer beschädigt. In unmittelbarer Nähe am Kreisverkehr in Ofenerfeld musste eine Baumgruppe aus alten Eichen einer 0815-Doppelhausbebauung weichen, die der Eingangssituation nicht gerecht wird. Angeblich bestand keine Handhabe. Dabei wäre es ein leichtes gewesen das fragliche Grundstück in den Bebauungsplan am Heidplacken zu integrieren, um die Bebauung ortsangemessen zu steuern.

Wir von von Bündnis 90 / Die Grünen fordern einen anderen Umgang mit wertvollen Landschaftelementen in der Gemeinde Wiefelstede. Bäume, Wallhecken oder Gewässer sollen bei zukünftigen Planungen in öffentlichen Grünflächen vor Zugriffen geschützt werden bzw. mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt werden.

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