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Endgültige Beschlussfähigkeit in den Ausschüssen nicht gewollt

22.12.23 –

Endgültige Beschlussfähigkeit in den Ausschüssen nicht gewollt
Jede Partei hat die in ihrem Wahlprogramm die Bürgerfreundlichkeit hervorgehoben.

Jetzt wo es um einen Schritt in diese Richtung hätte gehen können kneifen die anderen Parteien. Es geht hier vor allem um die Endgültige Beschlussfähigkeit in den Ausschüssen. Mit der Übertragung der endgültigen Beschlussfähigkeit auf noch festzulegende Ausschüsse wird der Entscheidungsablauf beschleunigt, der in den Fachausschüssen vorhandene Sachverstand ausgeschöpft und die Arbeit in den Fachausschüssen attraktiver gestaltet.

„Vor allem aber bleiben für die Bürgerinnen und Bürger die Entscheidungsfindungen öffentlich und müssen nicht mehr durch den Verwaltungsausschuss, was moderne Bürgerfreundlichkeit bedeutet“ so Günter Teusner Ratsmitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

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