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Bericht von der Schulausschusssitzung am 07.02.2012

Inklusion im Bereich der Grundschulen und Oberschule Zur inklusiven Bildung in Niedersachsen und der Umsetzung des Art. 24 der Behindertenrechtskommission per 01.08.2013 referierte Regierungsdirektor Manfred Janßen von der Landesschulbehörde sowie der Leiter der Förderschule Rastede Bernhard Schrape

17.02.12 –

Der Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung sieht dabei in dem neugefassten § 4 NSchG vor, dass künftig alle öffentlichen Schulen inklusive Schulen sein  sollen und alle Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen geistiger oder körperlicher Art aufnehmen müssen. Dieser unstrittig gute Gedanke allen Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Bildungswesen ohne Diskriminierung und bei voller Chancengleichheit zu ermöglichen erfährt jedoch erhebliche Einschränkungen in der sachlichen und personellenAusstattung der Schulen!

Den uneingeschränkten Zugang, die sogenannte „Barrierefreiheit“, zu schaffen, wird möglicherweise mit erheblichen finanziellen Folgekosten für die Schulträger (Gemeinden) verbunden sein. So werden dort unter Umständen (neue) Behindertentoiletten, Fahrstühle, schallgedämmte Räume für Hörgeschädigte, räumliche Rückzugsmöglichkeiten für Kleingruppenbetreuung  etc. vorzuhalten sein.

§ 68 NSchG wonach bislang Kinder mit festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf grundsätzlich  die Förderschule zu besuchen hatten, wird künftig aufgehoben und den Eltern von Kindern mit Behinderungen ein Recht auf freie Schulwahl eingeräumt. Sie können sich auch für eine Beschulung an den weiter bestehenbleibenden Förderschulen entscheiden.

Nach § 61 NSchG neuer Fassung wird es als Ordnungsmaßnahme künftig zum Schutz eines funktionierenden Schulbetriebs möglich sein, Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf in extremen Ausnahmefällen auch zwangsweise an eine Förderschule zu überweisen. Voraussetzung ist ein besonders schweres Fehlverhalten von Schülern. dass die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet.

Bis zum 31.07.2018  können die Schulträger noch Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf an sogenannte Schwerpunktschulen überweisen. Ab dann muss der Schulträger  jede Schule selbst so ausgestattet haben, dass die Voraussetzungen für eine inklusive Beschulung aller Schülerinnen und Schüler geschaffen haben.

Ab dem 01.08.2013 müssen die Grundschulen Metjendorf und Wiefelstede zunächst alle Kinder mit einem Bedarf  an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „Lernen“ aufnehmen. Für alle anderen Förderschwerpunkte gibt es noch ein Wahlrecht der Eltern. Die unter anderem in Wiefelstede eingeführten Integrationsklassen laufen weiter aber ab dem 01.08.2013 dürfen keine neuen Integrationsklassen mehr gegründet werden.

An den Förderschulen entfällt ab dem 01.08.2013 demzufolge der Förderschwerpunkt „Lernen“. Dort werden zunächst noch die Förderschwerpunkte „emotionale und soziale Entwicklung“ „geistige Entwicklung“(Astrid-Lindgren-Schule Edewecht), „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“ (Schule am Borchersweg in Oldenburg), „Lernen in SEK I“, „Sehen“ und „Sprache“ angeboten.

An personeller Ausstattung wird den Grundschulen und der Oberschule ein Grundbedarf von 2 Förderstunden pro Woche und pro Klasse gewährt. Je nach Förderschwerpunkt der bereits ab den 01.08.2013 (Wahlrecht !) weiter in den Grundschulen unterrichtet werden  muss gibt es dann noch weitere 3-5 Förderlehrerstunden zur Unterstützung pro Klasse und Woche. Eine weitere Unterstützung wird insoweit gewährt, als dass die Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den jeweiligen Klassen doppelt gezählt werden, d.h. bei z.B. 3 Kindern mit Förderbedarf in einer Klasse würde eine Klasse statt 23 nur 17 Kinder umfassen.

Zur weiteren Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion wird bei der Landesschulbehörde ein Stellenpool mit zusätzlichen Lehrerstunden und pädagogischen Mitarbeitern vorgehalten werden, der bei Bedarf von den Schulen angezapft werden können.

Nach den Erfahrungen von Herrn Schaper, Förderschule Rastede, könnte das größte Problem darin bestehen, dass zur Zeit schon 30 Stunden wöchentlich (!) seitens seiner Schule im Vorschulbereich zur Unterstützung bei steigenden Auffälligkeiten im emotional sozialen Entwicklungsbereich von Vorschulkindern abgefordert werden. Die Tendenz ist dort steigend!

In der nachfolgenden Diskussion wurde insbesondere auf die paradoxe Situation gerade an den Grundschulen und auch an der Oberschule hingewiesen, dass man sich einerseits den Anforderungen eines mehr und mehr leistungsorientierten Schulsystems zu stellen habe und andererseits nun ein inklusives Schulsystem, das alle Schüler mitnehmen soll, umsetzen muss.

Es darf insoweit aus grüner Sicht bei allem Optimismus bezweifelt werden, ob das bislang den Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern angebotene „Wochenend-Fortbildungsangebot“ ausreichen wird, das „KnowHow“ für die Anforderungen an einen sonderpädagogischen Förderunterricht zu vermitteln. Immerhin beträgt der Studiengang „Sonderpädagogik“ immerhin 3 Semester. Auch erscheint die externe personelle Ausstattung der Schulen mit Fachpersonal von den Förderschulen als zu gering. Der angenommene Wert einer sonderpädagogischen Grundversorgung von 2 Stunden pro Klasse und Woche für die Beschulung von Kindern mit Förderbedarf erscheint nur als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nach dem niedersächsischen Kindertagesstättengesetz müssen demgegenüber Gruppen sofort verkleinert werden, wenn dort integrativ betreut wird (14-18 Kinder statt 25 ) und es wird immer sofort eine ganze heilpädagogische und sozialpädagogische Fachkraft zur Betreuung zur Verfügung gestellt !

Frau Dr Held, Schulleiterin an der Grundschule Wiefelstede forderte in diesem Zusammenhang – sicher zu Recht – einmal mehr die Einstellung mindestens eines Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin in den Grundschulen.

 

TOP 8             Entwicklung der Schülerzahlen

Es war festzustellen, dass die Schülerzahlen in der Gemeinde weiter rückläufig sind. An den Grundschulen Metjendorf und Wiefelstede wird langfristig von einer 3-Zügigkeit auszugehen sein. An der Oberschule Wiefelstede werden zurzeit in Klasse 5  86 Schülerinnen und Schüler beschult, 15 im gymnasialen Zweig, 58 im Realschul- und 13 im Hauptschulzweig.

Wie viele Anmeldungen für den gymnasialen Bereich aus dem Gemeindesüden (Metjendorf) vorlagen, vermochte die Verwaltung auf Nachfrage nicht zu beantworten. Dort wird noch nachzuhaken sein. Insgesamt führte zum Tagesordnungspunkt TOP 11 Herr Thomas Schmacker später aus, dass zum nächsten Schuljahr eher mit geringeren Anmeldezahlen (als 86)  zu rechnen sei. Gerade der Anteil von Kindern mit einer Gymnasialempfehlung scheint ähnlich gering wie im letzten Jahr auszufallen.Man rechne zurzeit mit 7 Anmeldungen von Kindern mit Gymnasialempfehlung aus Wiefelstede für die Oberschule. Metjendorfer Zahlen stünden noch offen. Die Mehrzahl würde offenbar nach wie vor die KGS Rastede bevorzugen.

TOP 10 Neueinrichtung eines Chemieraumes im Schulzentrum Wiefelstede

Der Schulausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig der Neueinrichtung eines Chemieraumes in den Jahren 2012 und 2013 mit einem Gesamtvolumen von 86000 € zuzustimmen.

TOP 11 Bericht über die Umwandlung der Haupt- und Realschule Wiefelstede in eine Oberschule mit gymnasialen Angebot

Der Leiter der Planungsgruppe Oberschule Wiefelstede, Thomas Schmacker , berichtet eindrucksvoll über die ersten Erfahrungen an der neuen Oberschule. Das Kollegium sei sehr engagiert (deutlichhöhere Arbeitsbelastung !) an die neue Aufgabe herangegangen. Die fertig gestellte Grundkonzeption sehe eine praktisch integrierte Beschulung (wie an einer IGS)  in Klassenstufe 5 vor – praktisch ohne Selektion nach Haupt-, Real- und Gymnasialschülern vor. Das lasse sich auch umsetzen. Schnell sei dabei festgestellt worden, dass leistungsschwache Schüler frühzeitig eine individuelle Förderung benötigen. Eine äußere Differenzierung werde ab Klassenstufe 6 (wie früher in Orientierungsstufe !) umgesetzt werden, u.z. würden in Englisch und Mathematik die Schüler in A und B Kurse unterteilt, was praktisch eine Unterscheidung in Gymnasial- und Realschulbereich darstelle. Allerdings soll die Durchlässigkeit (Wechsel in von A-Kurs in B-Kurs und umgekehrt) in jedem Fall halbjährlich gewährleistet werden. Ab Klasse 7 würde eine entsprechende Unterteilung auch für das Fach Deutsch vorzusehen sein. Ab Klasse 8 würde dann (praktisch wie an einer KGS ) getrennt nach Schulzweigen unterrichtet werden. Perspektivisch sei jetzt angedacht, ein Doppelstundenprinzip wie an anderen Schulen einzuführen. Auch sei die Zusammenarbeit mit den Grundschulen mit Blick auf das erstellte Konzept für die Beschulung an der Oberschule Wiefelstede zu intensivieren.

Probleme sah Herr Schmacker in der offensichtlichen nach wie vor mangelhaften Öffentlichkeitswahrnehmung der Oberschule, was sich auch in den prognostizierten Anmeldezahlen für den neuen 5. Jahrgang zum nächsten Schuljahr (Zahlenmaterial allein aus Wiefelstede) zeige. Gerade einmal 7 Anmeldungen aus Wiefelstede für Kinder mit Gymnasialempfehlung seien einfach zu wenig, um das von vielen Eltern geforderte weitere Fremdsprachenprofil (z.B. Spanisch) ab Klassenstufe 6 anbieten zu können. Hier sei noch viel Informationsarbeit und Werbung erforderlich.

TOP 12 Anschaffung von vier weiteren White-Boards für die Oberschule Wiefelstede

Der Schulausschuss empfahl auch hier dem Verwaltungsausschuss einstimmig vier weitere Whiteboards für die Oberschule um auch insoweit die Attraktivität der Schule zu erhöhen.

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